Allgemeine Geschäftsbedingungen der IngDoc BSystems GmbH
1. Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen, insbesondere wenn der Besteller antragsgemäß eine Kundennummer erteilt erhält, gelten diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit ihm.

2. Preise, Zuschläge und Lieferung
1. Zur Berechnung gelangen unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Tagespreise bzw. Preise gemäß unserer Produkt- und Dienstleistungsbereiche zuzüglich eventueller Rohstoff-Ausgleichszuschläge und Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2. Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungslager. Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn wir die Transportkosten tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf billigstem Wege nach unserer Wahl. Versand- Fracht- und Zustellkosten berechnen sich gemäß den Liefer- und Konditionsvereinbarungen bzw. den Preislisten.

3. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6 ausgeschlossen.
4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Kostenvoranschläge, technische Unterlagen
1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Lei-stungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten.
2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im Einvernehmen mit uns zulässig.
3. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort, Schrift und Versuche, gelten nur als unverbindliche Hinweise - auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.

5. Mängelhaftung
1. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
4. Die Mängelansprüche des Bestellers verjähren bei Lieferung einer neuen Sache innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang auf den Besteller. Der Zeitraum beträgt zwei Jahre, wenn die Bestellung durch und für einen Verbraucher erfolgt ist. Bei Lieferung einer gebrauchten Sache haften wir für ein Jahr ab Gefahrübergang auf den Besteller, wenn die Bestellung durch und für einen Verbraucher er-folgt ist; ansonsten erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss der Mängel-haftung. Die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

6. Schadensersatz
1. Wir haften nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen. Ausgenommen sind auch Schäden, für die wir nach Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder die auf eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten zurückzuführen sind. In letzterem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich.
2. Das Recht des Bestellers, bei einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung (Mängel ausgenommen, dazu Ziff. 5) vom Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zurückzutreten, bleibt unberührt.

7. Warenrücknahme / Wiedereinlagerungsgebühr
1. Waren werden - ohne Anerkenntnis unserer rechtlichen Verpflichtung - nur bei triftigen Gründen innerhalb von 10 Tagen ab Kauf gegen Vorlage des Originals der Lagerrechnung zurückgenommen. Unsere Mängelhaftung (Ziff. 5) bleibt unberührt.
2. In Betracht kommt nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr.
3. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 15 EUR, es sei denn wir weisen dem Besteller einen höheren, oder er uns einen niedrigeren Aufwand für die Warenrücknahme nach; bei Falschlieferungen u.ä. wird eine Wiedereinlagerungsgebühr nicht erhoben.

8. Zahlung
1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Rechnung per Bankeinzug über die Aktivbank jeweils am 15. und ultimo eines Monats, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Ver-zugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen.
3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor; gegenüber Kaufleuten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wird zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Be-steller zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zah-lungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass sämtliche Kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuw. Recht
1. Erfüllungsort für Zahlungen ist Köln.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Stand: März 2011